Erinnern Sie sich noch an Peer Steinbrück’s Attacken gegen den Bankplatz Schweiz? Im Bundestagswahlkampf 2013 sagte er, dass er die „Kavallerie satteln“ möchte, um gegen Steuerhinterziehung [und wohl auch -verkürzung , Anm. d. Red.] vorzugehen. Zwar hat er die Wahl offensichtlich nicht gewonnen, aber das Misstrauen gegen steuerverkürzende Firmen ist geblieben. Auch die Europäische Union möchte Steuerschlupflöcher schließen, um die Einnahmenbasis der Staaten zu stärken.
Kontrollen sollen Prinzip der internationalen Verrechnung stärken
Die Verrechnung von Leistungen in multinationalen Konzernen ist – eigentlich – schon seit langer Zeit geregelt. Um kein Ausweichen aus Hochsteuerländern in Niedrigsteuerländer zu fördern, gilt ein ehernes Gesetz: Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Konzerns sollen zu den gleichen Konditionen abgerechnet werden, wie dies bei einer dritten Partei geschehen würde.
Damit möchte das Steuerrecht falsche und zu niedrige Verrechnungspreise ebenso wie zu hohe Verrechnungspreise ausschließen. Um dies zu verdeutlichen können Sie an die Weltmarken Coca Cola, Pepsi Cola oder auch Nestlé denken. Werden hier unkorrekte Wertansätze für die Nutzung der Dachmarken angesetzt, ändert sich schnell die Steuerbasis einzelner Staaten um Millionenbeträge.
Ein weiterer Schritt zur Schwächung der Wirtschaft
In einem Beitrag im SPIEGEL wird der EU-Steuerkommissar Algirdas Semet zitiert.
Er spricht davon, dass Regeln angepasst werden müssten, wenn die Unternehmen gar keine Steuern mehr zahlen wollen. Dabei sollen vor allem sogenannte Briefkastenfirmen unter die Lupe genommen werden, die nur als Steuerverschiebebahnhöfe dienen würden.
Bei den Unternehmen wird allerdings nicht unerwartet massive Kritik laut: Durch die zunehmende Abschaffung des Bankgeheimnisses wären alle Zahlungen sowieso schon transparent. Warum es dann noch einen zusätzlichen Aufruf der EU-Kommision und neue Regelungen bräuchte, wäre unklar.
Privatanleger kennen die ersten Stufen der Verschärfung der Regelungen schon seit 2009: Seit diesem Zeitpunkt zieht der Staat bei Kapitalerträgen aller Art sofort und ungefragt die Abgeltungsteuer ein. Besonders auffallend ist dies bei Aktientransaktionen, die die Steuerzahler früher selbst bei der Steuererklärung angeben mussten.
Video: Brüssel will Steuer-Schlupflöcher schließen
Luxemburg, Irland und Niederlande im Fokus der neuen Richtlinie
In der offiziellen Pressemitteilung der EU sind die wesentlichen Verbesserungspotenziale genannt: Die bisherigen Doppelbesteuerungsabkommen würden zwar eine doppelte Besteuerung von Unternehmen zu Recht vermeiden.
Allerdings wären die Regelungen zur Gewinn- und Verlustverrechnung zwischen Konzernmuttergesellschaft und Tochtergesellschaften nicht ausgefeilt und deutlich genug. Neben Kontrollen zu möglicher Steuerverlagerung werden auch bestimmte Anlageformen nicht mehr zugelassen.
Die prominentesten davon dürften die Hybridanleihen sein, die in Zukunft nicht mehr zur Steuerverlagerung genutzt werden können. Die sogenannte „Parent-Subsidiary Directive“ wurde auch schon auf den letzten G8 und G20-Gipfeln angesprochen. Die einzelnen Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen – und dann die Steuerschlupflöcher zu schließen.
Fazit
In den letzten Jahren gibt es immer mehr Regelungen zur Kapitalverkehrskontrolle und auch sofortigen Besteuerung. Deshalb fragen sich viele Bürger und Unternehmen berechtigterweise, wo denn die Idee des freien Kapitalverkehrs geblieben ist. Denn diese macht eigentlich einen Binnenmarkt aus. Die Kernfrage lautet also: Wie viel unternehmerische Freiheit und Steuergeheimnis soll auf dem Alter der Bekämpfung der Steuerschlupflöcher geopfert werden.
Bild: © Eisenhans – Fotolia.com
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