Der Prozess gegen Uli Hoeneß ist vorbei und kaum jemand war von dem recht milden Urteil überrascht. Viel überraschender war jedoch, dass von Seiten des Angeklagten auf eine Revision verzichtet wurde. Die Gerüchte machen nun die Runde, dass damit verhindert werden sollte, dass die wahre Größe der hinterzogenen Steuerschuld ermittelt werden könne. Denn mit einer noch höheren Summe wäre Uli Hoeneß nicht so glimpflich davon gekommen.
Und täglich steigt die Summe an
Wer den Prozess um Uli Hoeneß verfolgt hat, war überrascht und oftmals geschockt, welche Ausmaße die Steuerhinterziehung hier angenommen hat. Waren zunächst „nur“ 3.5 Millionen Euro im Gespräch, wuchs die Summe von Tag zu Tag bis zu einem Betrag von knapp 28 Millionen Euro an. War man sich am Anfang noch sicher, dass Hoeneß unbeschadet aus dem Prozess hervor gehen würde, wuchs die Skepsis mit jeder neu entdeckten Steuermillionen.
Mit einer Strafe von Dreieinhalb Jahren ist Herr Hoeneß dabei noch sehr gut und milde bestraft worden. Das Strafmaß für Steuerhinterziehung ermöglicht nämlich auch Strafen von bis zu 10 Jahren Haft, welche bei der Höhe und Schwere des Vergehens für viele Menschen auch angemessen gewesen wären. Dennoch muss man hier genauer differenzieren, um die Begründung des Urteils nachvollziehen zu können.
Das Urteil war bewusst milde gewählt
Auch wenn die Selbstanzeige nicht in dem Sinne von Uli Hoeneß gewertet wurde, so bietet sie dennoch eine Begründung für die geringe Haftstrafe, die ihm auferlegt wurde. Denn innerhalb dieser Selbstanzeige waren die konkreten Zahlen vermerkt, so dass ein solcher Prozess erst durch die aktive Mithilfe von Herrn Hoeneß möglich wurde. Ohne seine Selbstanzeige und seine aktive Mithilfe bei dem Verfahren wäre die Staatsanwaltschaft wohl bei der Summe von 3,5 Millionen Euro geblieben, was ein deutlich milderes Urteil zur Folge gehabt hätte.
Video: Schön und reich – Steuerhinterziehung bei Prominenten | DOKU 2014
Die Selbstanzeige und die aktive Mithilfe sind deshalb strafmildernd in die Urteilsbegründung eingeflossen und erklären das für viele Menschen zu geringe Strafmaß. Mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich des Steuerrechts, ist dieses Urteil jedoch gut nachvollziehbar und logisch begründet. Wer sich weiter über das Steuerrecht informieren und sich gegebenenfalls beraten lassen möchte, kann dies auf verschiedenen Seiten im Internet tun.
Denn nur wer sich kompetent informiert und über die Grundlagen des Steuerrechtes Bescheid weiß, kann das Urteil des Uli Hoeneß erst richtig zu würdigen wissen.
Die Zukunft des Uli Hoeneß steht in den Sternen
Nachdem das Urteil nun rechtskräftig ist, muss Herr Hoeneß in den nächsten Wochen seine Haftstrafe antreten. Dabei ist jedoch noch nicht klar, wie lange er wirklich im Gefängnis bleiben muss, bzw. ob er sogar als so genannter Freigänger eingestuft wird. Unbestritten ist jedoch, dass es sich nun bei Herrn Hoeneß um einen verurteilten Straftäter handelt, der seine Strafe zu verbüßen hat. Wären noch mehr Summen entdeckt worden oder wäre Herr Hoeneß nicht bei dem Prozess behilflich gewesen, wären auch deutlich höhere Strafen möglich gewesen.

Bei einer Strafe von bis zu 10 Jahren wäre es nicht so einfach gewesen frühzeitig aus dem Gefängnis frei zu kommen. Die Zeit im Gefängnis hätte sich demnach sogar bis zum offiziellen Rentenalter des heute 61-jährigen ziehen können. So jedoch kann er sich beinahe darauf verlassen, dass er nicht die vollen 3 1/2 Jahre im Gefängnis verbringen muss. Dem entsprechend kann er als Angeklagter nur von Glück reden ein solch mildes und überaus freundliches Urteil bekommen zu haben.
Steuerhinterziehung lohnt sich nicht
Während Steuerhinterziehung früher ein Kavaliersdelikt war, welches von vielen Teilen der Gesellschaft betrieben wurde, ist es in der heutigen Zeit kaum noch möglich sich am Staat vorbei zu bereichern. Selbst ein eigentlich kenntnisreicher Mann in Finanzangelegenheiten wie Uli Hoeneß musste dies feststellen.
Dem entsprechend sollte man sich darauf einstellen, dass die Strafen für Steuerhinterziehung in den nächsten Jahren noch ansteigen werden um eine möglichst abschreckende Wirkung zu erzielen. Erste Änderungen im Steuerrecht sind bereits in Sicht. Um über diese Bescheid zu wissen, können Sie u.a. auf die Kompetenzen von advogarant.de zurückgreifen.
Das könnte Sie auch interessieren: Trotz Selbstanzeige – Mehr Steuerhinterzieher vor Gericht – stern.de
Bildquelle: Copyright Alexander Raths – shutterstock.com
Keine Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare! Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel!