Jeder Arbeitnehmer wird einer bestimmten Lohnsteuerklasse zugeordnet. Die Lohnsteuerklasse 2 mit ihren zahlreichen Vergünstigungen gilt für Alleinerziehende, wenn verschieden Voraussetzungen erfüllt werden. Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeitigen gesetzlichen Regelungen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Steuerklasse 2 erfüllt sein?

Im Steuerrecht gelten die Personen als alleinstehend, welche die Voraussetzung für das Ehegatten-Splitting nicht erfüllen oder verwitwet sind. Als alleinerziehend wird aber nur der Steuerpflichtige anerkannt, der auch mindestens ein Kind unter 18 Jahren zu versorgen hat, welches am Wohnsitz des Steuerpflichtigen gemeldet ist und auch tatsächlich in dessen Haushalt lebt.

Wichtig ist auch, dass kein zweiter Erwachsener am Wohnort des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Sollte das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet sein, so erhält nur der Steuerpflichtige den Entlastungsbetrag, der auch das Kindergeld bezieht. Alleinerziehende mit mehreren Kindern erhalten die Lohnsteuerklasse 2, wenn das jüngste Kind noch nicht 18 Jahre alt ist und für die anderen Kinder ein Kindergeldanspruch besteht.

Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so kann der Steuerpflichtige nicht in die Lohnsteuerklasse 2 eingestuft werden. Für die Einstufung in die Lohnsteuerklasse 2 spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Steuerpflichtige ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend ist. Lebt der Steuerpflichtige aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so wird er in die Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Sobald der als alleinstehend und alleinerziehend anerkannte Steuerpflichtige wieder heiratet oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingeht, sind die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 2 nicht mehr gegeben.

Welche Vergünstigungen kann man in der Steuerklasse 2 erhalten?

Damit die besondere Lebenssituation einer alleinerziehenden Person steuerrechtlich berücksichtigt werden kann, ist die Steuerbelastung in der Lohnsteuerklasse 2 wesentlich geringer als in anderen Lohnsteuerklassen. Zusätzlich zu dem jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro und dem Kinderfreibetrag pro Kind in Höhe von 7.008 Euro erhalten die Alleinerziehenden in der Lohnsteuerklasse 2 noch einen sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro und einen Vorsorgepauschbetrag in Höhe von 2.107 Euro, der sich aber grundsätzlich immer nach dem jeweiligen Bruttoverdienst richtet.

Wie bei allen Lohnsteuerklassen gilt auch für die Lohnsteuerklasse 2, dass die damit verbundenen Vergünstigungen nur aus einem Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen werden können.

Berater Tipp

Wie erhält man die Steuerklasse 2?

Wer in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln will, muss das Formular “ Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ ausfüllen. Dieses amtliche Formular wird direkt beim Finanzamt ausgegeben. Man kann den Vordruck dort abholen oder direkt vor Ort ausfüllen und beim zuständigen Sachbearbeiter wieder abgeben. Nachdem das Finanzamt die neuen Angaben geprüft und genehmigt hat wird der Wechsel in die Lohnsteuerklasse 2 in die Wege geleitet. Das zuständige Finanzamt informiert direkt den Arbeitgeber über den Lohnsteuerwechsel und kann die geänderten Lohndaten direkt in den Lohnunterlagen des Arbeitnehmers abändern und aktualisieren.

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