Aufwendungen zur Altersvorsorge und der persönlichen Absicherung können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu gehören Versicherungen und Aufwendungen, die der eigenen Absicherung dienen. Welche Versicherungen Sie absetzen können, lesen Sie hier.
Versicherungen in der Steuererklärung 2013 absetzen
Den meisten Leuten ist bekannt, dass Beiträge zur Altersvorsorge in einem bestimmten Rahmen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Zu den Aufwendungen zur Altersvorsorge gehören zum Beispiel Beitragszahlungen für die Rente in Form der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und die Rürup-Versicherungen.
Sie können jede Versicherung absetzen, die der eigenen Absicherung dient. Dazu gehören alle Haftpflichtversicherungen aus Ihrem Versicherungsbestand. Weiter sind die Beiträge zur Unfallversicherung, zur Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit in der Einkommenssteuerklärung absetzbar. Beiträge zu Lebensversicherung mit Abschluss vor 2005 und Risikoversicherungen mit einer Versicherungsleistung auf den Tod sind anzugeben. Aus der Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit den Beitrag zum Arbeitsrechtschutz in der Steuererklärung 2013 einzutragen.
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Beiträge zur Altersvorsorge von der Einkommenssteuer absetzbar
Im Rahmen der übrigen Versicherungsbeträge können Sie Beiträge zur Altersvorsorge absetzen. Zu den Versicherungen gehören die normalen Lebensversicherungen, Witwen-, Pensions- und Sterbeversicherungen. Beiträge für Ausbildungs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Direktversicherungen mit Abschluss nach 1996 sind ebenfalls anzugeben.
Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalslebensversicherungen mit Sparanteil sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherung absetzbar. Das Kapitalwahlrecht bei der Rentenversicherung darf erst zwölf Jahre nach Vertragsabschluss möglich sein. Kapitalversicherungen benötigen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und müssen die Mindestvoraussetzungen für den Todesfallschutz erfüllen.
Versicherung absetzen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen
Zahlen Sie Beiträge zur Zusatzversorgung mit der sogenannten Riester-Rente, können Sie diese nur anteilsmäßig geltend machen. Bis zum Jahr 2025 steigt der absetzbare Anteil der Beiträge stufenweise. Im Jahr 2013 können Sie nur 76 Prozent der gezahlten Beiträge nutzen. Singles können bis zu 20.000 Euro und Verheiratete insgesamt bis zu 40.000 Euro als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Für die Gewährung der Ausschüttung der Zahlung muss eine Bescheinigung vom Riester-Anbieter vorliegen.
Das Finanzamt nimmt bei der Zusatzversorgung eine Günstigerprüfung vor. Ob die Zulage dann gezahlt wird, hängt davon ab, ob die Absetzbarkeit der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen zu einem höheren Vorteil als die Zulage von 154 Euro führt. Ist dies gegeben, wird der verbleibende Teil als Steuererstattung gezahlt.
Vorsorgeaufwendungen immer komplett angeben
Es lohnt sich in jedem Fall die Mühe, alle Vorsorgeleistungen in der Einkommenssteuerklärung anzugeben. Das Steuerformular für die Einkommenssteuerklärung gibt für jede absetzbare Versicherung ein eigenes Feld vor. Beiträge zur Lebensversicherung mit Abschluss vor 2005, zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen werden gesondert angegeben. Den Beitrag zur privaten Altersvorsorge und für andere Versicherungen tragen Sie unter sonstige Versicherungen ein. Vergessen Sie nicht die Beiträge für die Riesterversicherung. Gliedern Sie alle Angaben nachvollziehbar auf und belegen die gemachten Angaben mit Kopien der Policen.
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