Wenn es brennt, kann der Schaden schnell in die Hunderttausende gehen. Eigentümer, die eine Feuerversicherung abgeschlossen haben, bekommen den finanziell entstandenen Schaden von der Versicherung ersetzt.

Eigentümer muss sich kümmern

War die Feuerversicherung bis zum Jahr 1994 noch eine Pflichtversicherung für Eigentümer, ist sie heute eine freiwillige Leistung. Dabei ist die Versicherung, die Brandschäden jeglicher Art abdeckt, eine der wichtigsten Gebäudeversicherungen überhaupt. Immobilienbesitzer legen, die dafür anfallenden Kosten, auf ihre Mieter um. So ist man als Mieter nicht selber in der Pflicht eine solche Versicherung abzuschließen. Wird eine Mietwohnung durch ein Feuer beschädigt, kann der Vermieter oder Eigentümer den Schaden in der Regel von der Gebäudefeuerversicherung regulieren lassen. Verschuldet der Mieter allerdings selbst einen Brand, so muss er die Kosten für die Instandsetzung tragen. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Feuerversicherung finden Sie auf http://garagen-rostock.de/feuerversicherung/.

Video: Die Feuerforscher Dokumentation über den Brandschutz

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Welche Schäden reguliert die Versicherung

Die Feuerversicherung ist in der Regel Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Diese reguliert neben Brandschäden auch Beschädigungen durch Hagel, Sturm oder Leitungswasser. In Ausnahmefällen kommt es vor, dass die Feuerversicherung nicht in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Da diese existenziell ist, sollten Sie Ihre Versicherungsunterlagen gründlich checken und sich eventuell nachversichern. Bei http://www.gebaeudeversicherungtest.de erfahren Sie mehr dazu. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Feuerversicherung fürs Haus und für den Hausrat. So deckt die fürs Haus beispielsweise die Kosten für Blitzschlag oder Brandstiftung ab, die für den Hausrat zahlt zusätzlich die Schäden am Mobiliar.

Berater Tipp

Generell deckt die Feuerversicherung folgende Schäden ab:

  • Blitzschlag
  • Brandstiftung
  • Technische Feuerursachen, wie Kabelbrand etc.
  • Im Falle eines schweren Brandes die Kosten der vorübergehenden Unterkunft
  • Kosten für Feuerwehreinsatz oder durch Löschwasser verursachte Schäden

Kosten & Umfang

Die Höhe der Versicherungspolice errechnet sich anhand dreier Faktoren: Versicherungssumme, Leistungsumfang und Höhe der Selbstbeteiligung. Zusätzlich spielen Alter und Zustand der Immobilie eine Rolle. Merken kann man sich folgende Zusammenhänge: je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch der Beitrag. Beim Leistungsumfang kommt es z. B. auf Zusatzvereinbarungen an, die den Betrag erhöhen können. Bei der Selbstbeteiligung verhält es sich so: Je größer die Summe ist, für die Sie im Schadensfall selbst aufkommen müssen, desto geringer ist der Beitrag. Ausführlichere Infos zu diesem Thema gibt’s auf http://www.finanztip.de/wohngebaeudeversicherungen/.

Titelbild: © istock.com – wongkaer