Die Olympischen Winterspiele sind in vollem Gange und viele Menschen kommen aufgrund ihrer Arbeitszeiten kaum dazu, die Übertragungen der wichtigsten Sportereignisse anschauen zu können. Doch lässt sich das Schauen von Olympia mit dem Arbeitsrecht vereinen oder gilt hier strenge Abstinenz am Arbeitsplatz. Diese Fragen sollen hier beantwortet werden.
Der Olympische Gedanke zählt nicht in der Arbeitswelt
Dabei sein ist alles. Dank der Zeitverschiebung jedoch ist es für viele Menschen nicht möglich, einen großen Teil der Sportübertragungen der Olympischen Spiele gucken zu können. Auch wenn sehr kulante Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Gelegenheit bieten auch auf der Arbeit die Übertragungen sehen zu können, so bedeutet dies jedoch in der Regel eine deutliche und oftmals spürbare Minderung der Arbeitsleistung. Ist es also in keinem Fall möglich oder erlaubt, die olympischen Spiele direkt am Arbeitsplatz gucken zu können, sollte man gegebenenfalls die nachmittäglichen Übertragungen aufnehmen und später im Feierabend in aller Ruhe anschauen. Hier kann sich der Arbeitgeber nicht beschweren, da Olympia zukünfitg keine Auswirkungen auf die Arbeitskraft der eigenen Mitarbeiter haben wird.
Die Möglichkeiten des Arbeitnehmers
Um dennoch in den Genuss einer solchen Sportübertragung bei Olympia zu gelangen, hilft es vor allem bereits im Vorfeld freundlich und informierend nachzufragen. Die wenigsten Chefs werden konsequent und in jedem Fall „Nein“ sagen, wenn man als Arbeitnehmer freundlich darum bittet, eine bestimmte Veranstaltung gucken zu dürfen. Hierbei ist es vor allem hilfreich, wenn man dem Chef dafür eine ausgleichende Arbeitszeit anbietet. So kann man eine mittägliche Übertragung direkt am Arbeitscomputer gucken und arbeitet diese Pause anschließend mit einer entsprechend dimensionierten Überstunde wieder herein. Gerade solche Regelungen sind für die meisten Arbeitgeber akzeptabel und sorgen für eine bessere, weil lockerere Arbeitsstimmung im Unternehmen. Allerdings sollte man sich vorher mit den eigenen Kollegen absprechen, so dass nicht jeder einzelne für eine solche Sondergenemigung anfragt. Schließlich können dem Arbeitgeber ansonsten die Mengen an Anfragen bereits genügen, um dieser Praktik wieder einen Riegel vorzuschieben. Günstiger ist es in jedem Fall, sich gemeinsam mit den Kollegen auf eine bestimmte Veranstaltung zu einigen und gemeinsam für diese spezielle Veranstaltung die Erlaubnis einzuholen.
Hier finden Sie den Der Zeitplan der Olympischen Spiele 2014 auf welt.de
Klare Definitionen im Arbeitsrecht
Zunächst einmal muss leider gesagt werden: Es gibt kein Recht auf Olympia am Arbeitsplatz. Wenn die Unternehmensführung nicht möchte, dass die Mitarbeiter die Übertragungen von Olympia per Fernsehen, Video-Stream oder auch nur Radio mitverfolgen, so hat man als Angestellter keine Chancen dagegen zu wiedersprechen. Denn grundsätzlich dürfen Chefs alle Tätigkeiten verbieten, welche die Arbeitsleistungen ihrer Mitarbeiter minimieren würden. Dem entsprechend ist es vor allem wichtig, was hier in den jeweilgen Arbeitsverträgen geregelt ist. Wer dennoch, entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Unternehmensführung beim Schauen oder Hören erwischt wird, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. Und so viel sollte einem auch ein wichtiges Sportereignis wie Olympia nicht wert sein. Genauere Defintionen zum Arbeitsrecht bei Olympia findet man zum Beispiel unter www.afa-anwalt.de.
Olympia ist kein Fussballereignis
Im Gegensatz zu den verschiedenen Fussballveranstaltungen wie EM oder WM kommt bei Olympia nur ganz selten das große Spannungsgefühl bei einem Großteil der Bevölkerung auf. Ist der eigene Arbeitgeber nicht gerade selber ein Wintersportfan, so ist die Chance die Übertragungen von Olympia am Arbeitsplatz sehen zu dürfen, eher gering. Dennoch: Wer freundlich fragt und sich auf bestimmte Sportarten oder Ereignisse beschränkt, bekommt oftmals auch vom Arbeitgeber die Erlaubnis, diese schauen zu dürfen.
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