Viele Arbeitnehmer entschließen sich für eine betriebliche Altersvorsorge, die sich auf den ersten Blick durchaus attraktiv darstellt. Doch bei genauerem Hinsehen können sich erhebliche Nachteile ergeben, die man kennen sollte um Verluste im Alter zu vermeiden. Da es hier immer wieder zu Gesetzesänderungen und neuen Regelungen kommt, entstehen bei den Betroffenen oft Unsicherheiten, die sich negativ auswirken können.

Nachteil einer betrieblichen Vorsorge besteht in zwei Punkten

Die wesentlichen Nachteile, die eine betriebliche Altersvorsorge aufweisen kann, bestehen darin, dass der Versicherungsvertrag im Unterschied zu einer privaten Altersvorsorge oder einer privaten Krankenversicherung, nicht verkauft oder verpfändet werden kann.

Abgesehen davon besteht der Anspruch auf Auszahlung erst ab dem Erreichen des 60. Lebensalters. Wer sein Geld früher haben möchte, scheitert. Nicht zu unterschätzen ist auch die Steuerlast dieser Form der Altersvorsorge. Diese ist bei Auszahlung fällig und zwar in vollem Umfang. Auch wenn die zu zahlenden Steuern aufgrund der meist niedrigeren Rente durchaus geringer ausfallen können, ist die Besteuerung in jedem Fall als Nachteil anzusehen.

Jobwechsel als Handicap für die betriebliche Altersvorsorge

Als sehr nachteilig kann sich ein Jobwechsel für die Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge auswirken. Denn auch wenn die eingezahlten Beiträge des Arbeitnehmers vorhanden bleiben, können die Beiträge des Arbeitnehmers verfallen.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer kürzer als fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt war und auch das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ist dies nicht der Fall, kann der neue Arbeitgeber verpflichtet werden, seinen Beitrag für die Zusatzleistung zur Rente zu zahlen und die bestehende Altersvorsorge zu übernehmen.

Doch schon wieder steht dem Arbeitnehmer ein Nachteil bevor, denn die genannte Regelung betrifft nur Pensionskassen und Direktversicherungen, sofern nach 2005 ein Vertrag hier abgeschlossen wurde.

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Nicht vorhandene Wahlfreiheit bietet erheblichen Nachteil

Neben den genannten Nachteilen für die Absicherung der Rente durch eine entsprechende Altersvorsorge kommt noch ein weiterer dazu. Dieser besteht darin, dass der Arbeitnehmer keine freie Wahl hat, welche betriebliche Altersvorsorge er abschließen möchte. Ob eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder aber ein Pensionsfonds in Frage kommt, liegt nicht in seinem Entscheidungsbereich.

Auch wenn es sich um eine Direktzusage des Arbeitgebers oder aber eine individuelle Unterstützungskasse handelt, in die für seine Rente eingezahlt wird, kann er nicht beeinflussen. In jedem Fall sollte er aber soweit Einsicht in die betriebliche Vorsorgemaßnahmen nehmen können, um festzustellen, ob tatsächlich vermögenswirksame Leistungen bestehen. Ist dies nicht der Fall, kann er sich das eingezahlte Geld zwar zurück holen, muss aber dafür Steuern zahlen.

Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern schmälert den Ertrag wesentlich, womit auch in diesem Zusammenhang von einem wesentlichen Nachteil einer Einzahlung in die betriebliche Vorsorge für das Alter gesprochen werden muss. Klar ist natürlich auch, dass man sich in diesem Zusammenhang nie auf eine bestimmte Altersvorsorge und damit erzielte Renditen verlassen kann.

Altersvorsorge sorgfältig überlegen und bedenken

Eine entsprechende Altersvorsorge macht natürlich Sinn, denn wer will schon im Alter auf seinen Lebensstandard verzichten oder diesen herabsetzen. Doch gerade was die betriebliche Vorsorge betrifft, sollten die Bedingungen und Ziele genau bedacht und überlegt werden.

Berater Tipp
Denn gerade hier sind wesentliche Nachteile sorgfältig abzuwägen, damit nicht am Ende eingezahlt wird und wenig dabei rauskommt. Im wesentlichen kommt es auch darauf an, dass fortlaufend Beträge geleistet werden, da bei der Abrechnung im Alter im wahrsten Sinn des Wortes jeder Cent für den Lebensunterhalt zählen kann.

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