Ein Insolvenzantrag ist für viele Schuldner der letzte Ausweg aus der Schuldenfalle. Bei der Eröffnung des Insvolenzverfahrens bestellt das zuständige Insolvenzgericht einen unabhängigen Insolvenzverwalter, der das Vermögen des Schuldners fortan in Besitz nimmt und bis zur Beendigung des Verfahrens verwaltet.
Der Insolvenzverwalter ist ein Profi mit Überblick
Beim Insolvenzverwalter handelt es sich um eine neutrale und unabhängige Person, die weder in Beziehung zum Schuldner noch zu den Gläubigern steht. Ein Vorschlags- oder Wahlrecht hat der Schuldner nicht. Bestellt werden normalerweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Betriebswirte oder Wirtschaftsprüfer, die aufgrund ihres beruflichen Hintergrunds in der Lage sind, die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge des Insolvenzverfahrens zu überschauen.
In der Privatinsolvenz wird der Insolvenzverwalter als Treuhänder bezeichnet. Er hat unter anderem die Aufgaben, die Insolvenzmasse zu ermitteln, fremde Güter auszusondern, Vermögenswerte durch Insolvenzanfechtung zur Masse zurückzuholen, die Masse zu verwerten und sie schließlich unter den Gläubigern aufzuteilen.
Am Anfang steht der Kassensturz
In die Insolvenzmasse fällt neben dem pfändbaren Teil des Lohns auch das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners. Dazu gehören neben Immobilien auch Wertgegenstände wie Motorräder oder teurer Schmuck. Auch Steuerrückerstattungen und andere Forderungen fallen in die Insolvenzmasse. Wertgegenstände, die nachweislich nicht zum Vermögen des Schuldners gehören, zählen nicht dazu. Daher muss der Insolvenzverwalter sie aussondern.
Stellt der Insolvenzverwalter fest, dass Vermögen in Erwartung eines drohenden Insolvenzverfahrens in Sicherheit gebracht wurde, holt er dieses durch Insolvenzanfechtung zurück. Dadurch kann er zum Beispiel Schenkungen oder Verkäufe unter Wert rückgängig machen. Hat er die zu verteilende Masse ermittelt, erstellt der Berater die Insolvenztabelle. Hierbei handelt es sich um ein Verzeichnis aller Vermögenswerte, auf dessen Grundlage im nächsten Schritt die Verwertung des vorhandenen Vermögens und die Verteilung an die Gläubiger erfolgt.
Wer bekommt das größte Stück des Kuchens?
Im Bereich der Unternehmensinsolvenz fertigt der Insolvenzverwalter neben der Insolvenztabelle einen Bericht über den Zustand des Unternehmens an. Auf dessen Grundlage entscheidet er, ob das Unternehmen liqudiert – also aufgelöst – oder saniert wird. Die Sanierung kann beispielsweise durch den Verkauf einzelner Unternehmensteile geschehen. Die Aufteilung der Insolvenzmasse erfolgt dann gerecht nach Quoten.Es darf kein einzelner Gläubiger bevorzugt werden, der Gläubiger mit der prozentual höchsten Forderung erhält das größte Stück des Kuchens.
Im Rahmen der Privatinsolvenz muss der Schuldner monatlich den pfändbaren Teil seines Lohns an den Insolvenzverwalter abführen, der dann in gleicher Weise verteilt wird. Nach dem Abschluss des Verfahrens stellt der Insolvenzverwalter seine Vergütung auf Grundlage der Insolvenzvergütungsverordnung (InsVV) in Rechnung. Die Vergütung stellt einen Wermutstropfen für Schuldner und Gläubiger kleinerer Verbindlichkeiten dar, da sie einen großen Teil der Masse aufzehrt. Bei einer verteilbaren Masse von bis zu 25.000,-EUR fallen stattliche 40 Prozent als Honorar an den Insolvenzverwalter. Der Honoraranteil fällt allerdings mit steigender Masse.
Pleitegeier oder Rettungsanker?
Eine Insolvenz ist für viele Privatpersonen oder Unternehmen der letzte Ausweg, um der Schuldenfalle zu entkommen und um einen unbelasteten Neuanfang zu wagen. Der Insolvenzverwalter nimmt als neutrale Schnittstelle zwischen Gläubigern und Schuldner eine wichtige Funktion ein, indem er sich um die gerechte Verteilung des verwertbaren Vermögens kümmert, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die Rechte des Schuldners so weit wie möglich gewahrt werden.
Titelbild: © istock.com – ArtmannWitte
Textbild: © istock – vesmil
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