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Dresscode im Büro – was kann der Arbeitgeber vorschreiben?

Dresscode

Aufgrund seiner Weisungsbefugnis hat ein Chef grundsätzlich das Recht, über das Erscheinungsbild und die Kleidung seiner Mitarbeiter zu bestimmen. Doch wie weit darf der Arbeitgeber hinsichtlich der Kleidervorgaben tatsächlich gehen?

Dresscode im Büro – das gute Recht des Chefs?

In zahlreichen Branchen ist es üblich, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Dresscode in Sachen Kleidung, Frisur & Co. vorgibt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Mitarbeiter viel Kundenkontakt haben. Doch reichen die Vorschriften bis hin zur Haarfarbe und der Länge der Fingernägel, sehen sich viele Arbeitnehmer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zu Recht? Tatsächlich darf der Chef seinen Angestellten bis zu einem gewissen Umfang vorschreiben, was sie am Arbeitsplatz tragen dürfen – oder eben nicht.

Triftige Gründe dafür sind die Rücksicht auf Kunden oder die notwendige Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften. Mithilfe seines Direktions- und Weisungsrechts darf der Arbeitgeber also Regelungen zur Kleiderordnung im Unternehmen einführen. Dabei gilt es jedoch die Bestimmungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu berücksichtigen:

Die Interessen des Betriebs und die der Arbeitnehmer müssen miteinander abgewogen werden.

Der Büro-Dresscode im Überblick

Eine gewisse Anpassungsfähigkeit sowie ein gepflegtes Äußeres sind in vielen Betrieben fast schon Voraussetzung, um die Karriereleiter zu erklimmen. Folgende Kleiderverordnungen sollten stets eingehalten werden.

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Eine Frage des Einzelfalls

Auch wenn die oben genannten Richtlinien im Grunde nachvollziehbar sind, lassen sich längst nicht alle Forderungen des Chefs bezüglich des Dresscodes kompromisslos durchsetzen. Immer wieder werden deshalb Vorgaben diskutiert, die von den Arbeitnehmern nicht toleriert werden. Beispielsweise konnte in der Vergangenheit die Anforderung eines Sicherheitsunternehmens vor Gericht nicht standhalten, welche den Mitarbeitern das Tragen von Perücken verbot oder ihnen die Farbe der Fingernägel vorschrieb. Regelungen und Bestimmungen dieser Art müssen immer im Detail und oftmals auch als Einzelfall betrachtet werden.

Grundsätzlich sollten Chefs bei ihren Vorgaben mit Augenmaß agieren und anstatt eines strengen Regelwerks eine „branchenübliche Zurückhaltung“ einfordern. In Berufen mit Kundenkontakt bedeutet dies dann aber auch, dass der Dresscode selbst bei hochsommerlichen Temperaturen gewahrt bleibt. Für Bankmitarbeiter heißt das konkret: Kurze Hose und Spaghetti-Top sind in der Schalterhalle tabu.

Dresscode im Büro? Ja, aber nicht um jeden Preis

Hinsichtlich Gefahrenprophylaxe und Geschäftsinteressen hat ein Chef durchaus das Recht, seinen Mitarbeitern ein seriöses und kompetent wirkendes Outfit vorzuschreiben. Dieses Recht endet jedoch dort, wo der Arbeitnehmer nicht nur in seinem individuellen Geschmack unterjocht, sondern ernsthaft in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird.

Titelbild: ©istock.com – gmast3r

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