Immer mehr Paare entschließen sich nach der Hochzeit ihre Finanzen mit einem sogenannten Ehekonto gemeinsam zu regeln. Ein Gemeinschaftskonto bietet aber nicht nur Vorteile, sondern birgt auch einige negative Aspekte.
- Mit ehelichem Gemeinschaftskonto Finanzen gemeinsam regeln
- Video: Gemeinsames Konto - Das grüne Sofa: Folge 22
- Vorteile des ehelichen Gemeinschaftskontos
- Kurze Zusammenfassung Pro und Contra Gemeinschaftskonto in der Ehe:
- Die Alternative das zusätzliche Gemeinschaftskonto
- Eheliches Gemeinschaftskonto ist Vertrauenssache
Mit ehelichem Gemeinschaftskonto Finanzen gemeinsam regeln
Diskussionen, wer in der Ehe für welche Ausgaben aufkommt, lassen sich durch ein Gemeinschaftskonto leicht verhindern. Bei einem solchen gemeinschaftlich geführten Bankkonto sind beide Partner gleichberechtigt. Dabei werden zwei Arten von Girokonten unterschieden.
So sind beim sogenannten Oder-Konto beide Kontoinhaber unabhängig von einander verfügungsberechtigt. Das bedeutet, dass jeder finanzielle Transaktionen ohne die offizielle Zustimmung des Ehepartners vornehmen kann. Anders sieht es bei dem sogenannten Und-Konto aus.
Bei dieser Art von Kontoführung können beispielsweise Überweisungen nur dann abgewickelt werden, wenn beide Kontoinhaber der Transaktion zustimmen. Somit ist ein ausgefüllter Überweisungsträger nur dann gültig, sofern beide Ehepartner unterschrieben haben.
Video: Gemeinsames Konto – Das grüne Sofa: Folge 22
Vorteile des ehelichen Gemeinschaftskontos
Das Gemeinschaftskonto hat den Vorteil der absoluten Transparenz. Jede finanzielle Transaktion ist leicht für die Kontoinhaber leicht nachvollziehbar. So erfolgen zum Beispiel die Abbuchungen von Mietzahlungen, Energiekosten und die Kosten fürs Auto von einem Konto abgebucht. Bei zwei Konto hingegen kann es leicht zu Verwechslungen kommen, sodass Zahlungsverpflichtungen vergessen oder unter Umständen doppelt bezahlt werden.
Zudem können beim Ehekonto Kontoführungsgebühren gespart werden, die mittlerweile von fast jeder Bank genommen werden. Ein weiterer Vorteil des Gemeinschaftskontos ist, sofern es sich um ein Oder-Konto handelt, dass im Todesfall eines Partners der andere Ehepartner weiterhin verfügungsberechtigt bleibt.
Verschuldet sich zum Beispiel einer der Ehepartner, so es beim Oder-Konto trotz des gemeinsamen Kontos zu einer Kontenpfändung kommen. Ebenso kann es bei Tod eines Ehepartners beim Gemeinschaftskonto zu Problemen kommen, denn die Verfügungsberechtigung des Verstorbenen geht laut Gesetz an eventuelle Erben über.
Somit würde die gemeinsame Kontoführung mit den berechtigten Erben weitergeführt, die damit automatisch auch Transaktionen ohne die Zustimmung des anderen Kontoinhabers vornehmen können. Ein weiterer negativer Aspekt beim Ehekonto besteht darin, dass jeder Partner im Falle einer Trennung jederzeit das komplette Geld vom Konto nehmen kann. Die gesetzliche Durchsetzung von Rückforderungen gestaltet sich dann in der Regel recht schwierig.
Kurze Zusammenfassung Pro und Contra Gemeinschaftskonto in der Ehe:
- Ersparnis von Kontoführungsgebühren
- Transparenz
- vereinfachte Haushaltsplanung
- vereinfachte Abwicklung von finanziellen Transaktionen
- leichtere Überwachung des zur Verfügung stehenden Budgets
- verschuldet sich ein Ehepartner, ist Pfändung möglich
- jeder Kontoinhaber kann über das gesamte Geld verfügen (Konto räumen)
- Im Todesfall eines Ehepartners können Erben als neuer Kontoinhaber eingesetzt werden
Die Alternative das zusätzliche Gemeinschaftskonto
Wenn Ehepartner sich nicht sicher sind, ob sie ihre Konten zusammenlegen wollen, gibt es eine einfache Lösung. So besteht die Möglichkeit, dass beide Partner ihr eigenes Konto behalten und zusätzlich ein Ehekonto einrichten. Auf dieses Konto zahlen die Ehepartner jeweils eine vorher vereinbarte Summe ein, mit der dann die laufenden Kosten wie Miete, Strom und Telefon bestritten werden. Auf diese Weise behält jeder Ehepartner eine gewisse finanzielle Eigenständigkeit. Allerdings ist die Alternative mit Kontoführungsgebühren für drei Konten verbunden.
Eheliches Gemeinschaftskonto ist Vertrauenssache
Allerdings gibt es beim gemeinschaftlich geführten Konto immer eine wichtige Grundvoraussetzung: Egal ob es sich um eine Ehe oder eine Partnerschaft handelt, ein Gemeinschaftskonto kann nur dann funktionieren, wenn eine Vertrauensbasis besteht.
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