Ein Wohneigentum zu kaufen kann durchaus eine lohnende Investition sein und auch die niedrigen Zinsen sorgen dafür, dass sich immer mehr Menschen ihren Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen möchten. Ganz gleich, ob es sich um eine Bestandswohnung, eine Neubauwohnung oder die Wunsch-Immobilie handelt, gibt es einige Tipps, die beachtet werden sollten, damit der Wohnungskauf auf keinen Fall zum Reinfall wird.

Die Besichtigung sollte nicht unterschätzt werden

Vor allem wenn es sich um eine Bestandswohnung handelt, spielt die Besichtigung der Immobilie eine sehr wichtige Rolle, denn bei einer Bestandswohnung wird in der Regel gekauft, wie gesehen wird. Das bedeutet, dass übersehene Mängel später auf eigene Kosten beseitigt werden. Über folgende Dinge sollte sich unbedingt ein Überblick verschafft werden:

  • Zustand der Heizung
  • Zustand der Elektroinstallationen
  • Zustand der Sanitärinstallationen

Wer in diesen Bereichen nicht fachkundig ist, ist immer gut mit der Unterstützung von einem unabhängigen Bausachverständigen beraten. Bewerten kann ein Bausachverständiger nämlich auch die bestehende Wärmedämmung, den Energieverbrauch und den Energieausweis, welcher der Verkäufer vorlegen muss.

Video: Kauf Eigentumswohnung für Einsteiger (mit praktischen Beispielen)

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die Protokolle der Eigentümerversammlung genau beachten

Beachtet werden sollten auch mögliche Folgekosten des Wohnungskaufs. So ist es insbesondere vor dem Kauf einer älteren Eigentumswohnung empfehlenswert, sich die Unterlagen über geplante Investitionen am Gebäude zeigen zu lassen. Darüber geben die Protokolle der Eigentümerversammlungen Auskunft. Ratsam ist es, mindestens die Unterlagen der vergangenen fünf Jahre zu begutachten.

Wichtig ist außerdem die Höhe der sogenannten Instandhaltungsrücklage. Unter der Instandhaltungsrücklage werden die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft verstanden, die für die Sanierungsarbeiten am Haus gedacht sind. Sollte die Instandhaltungsrücklage sehr niedrig sein, so müssen mögliche Renovierungen am Haus über Sonderumlagen finanziert werden. Ist dies nicht der Fall, unterbleiben die Renovierungen und der Wert der Immobilie sinkt automatisch.

Es muss bedacht werden, dass mit Sonderumlagen gemeint ist, dass die Eigentümer für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten gesondert zur Kasse gebeten werden.

Zahlungsplan und Baubeschreibung bei neuen Wohnungen

Wer sich grundsätzlich für den Kauf einer Neubau-Wohnung interessiert, sollte sich im Idealfall mit der Baubeschreibung auseinandersetzen. In der Baubeschreibung wird festgelegt, welche Leistungen der Bauträger erbringen muss. Alles, was in der Baubeschreibung nicht festgehalten ist, muss der Bauträger in der Regel auch nicht erbringen.

Auch der Zahlungsplan stellt einen wichtigen Vertragsbestandteil dar und regelt in welchen Raten der Neubau abbezahlt werden muss. Die Zahlungsraten richten sich im Normalfall nach der MaBV, also nach der Makler- und Bauträgeverordnung. Diese sieht maximal sieben Teilraten vor. Beachtet werden muss allerdings, dass die Definition der MaBV nicht außerordentlich exakt ist. So bleibt beispielsweise unklar, mit welcher Rate der Aufzug gezahlt werden muss, denn die Aufzugsanlage in Mehrparteienhäusern wird häufig gar nicht erst erwähnt.

Eingeschränkte Einspruchs- und Mitsprachemöglichkeiten im Mehrparteienhaus

Berater Tipp

Käufer einer Eigentumswohnung müssen insbesondere beachten, dass sie zwar zum alleinigen Eigentümer der jeweiligen Wohnung werden, dennoch gleichzeitig auch Miteigentümer eines Mehrparteienhauses, eines mehrgeschossigen Gebäudes werden. Dementsprechend niedrig sind in der Regel auch die Möglichkeiten der Mitsprache oder des Einspruchs.
Bereits die Anbringung eines Katzennetzes am Balkon kann beispielsweise als bauliche Veränderung bewertet werden, die dann wiederum erst von der jeweiligen Eigentümerversammlung abgesegnet werden muss.

Titelbild: ©istock.com – vadimguzhva