Die Gesetzliche Altersvorsorge ist immer ein wichtiges Thema. Für jeden von uns – denn Tatsache ist nun mal, dass wir alle älter werden und kurz über lang ins Rentenalter kommen. Aber immer mehr Menschen fürchten sich vor der Zukunft: fast zwei Drittel der Deutschen glaubt nicht daran später von der gesetzlichen Rente leben zu können und viele werden wohl auch Recht behalten. Wenn ich so zurückblicke auf meine bisherige Vergangenheit als Renteneinzahlerin, so sieht mein Ruhestand bisher wohl eher düster aus, wenn ich mich denn nur auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen wollen würde. Zwar werden acht Jahre Schulzeit (ab dem 17. Lebensjahr) und Universität zusammen als sogenannte beitragslose Zeit angerechnet, aber viel ist es nicht und dann habe ich als juristische Referendarin auch nicht wirklich ein Vermögen verdient. Und schon bin ich 31 Jahre alt und habe „nur“ noch 36 Jahre bis zum Erreichen meines Rentenalters, es sei denn die Regierung stuft das Rentenalter in der Zukunft wieder hoch, was mich nicht überraschen würde. Und ja, dass „nur“ ist nicht ironisch gemeint, denn wenn man nicht aufpasst, kann so ein Jahr in Windeseile vorbei sein. Man braucht nur auf den Kalender zu schauen: wir haben schon fast November und Weihnachten ist in nicht mal mehr 55 Tagen!!!
Trotz der trüben Aussichten (Rückgang der Geburtenrate und möglicher Anstieg der Arbeitslosigkeit) blicke ich noch ganz positiv in die Zukunft. Zudem sind Angst, Neid und Grübeleien beste Voraussetzungen für ein kurzes Leben – und das will ich doch tunlichst vermeiden. Es ist sicherlich ratsam, sich rechtzeitig über alle möglichen Formen der Altersvorsorge zu informieren und mit unserer neuen Reihe rund um das Thema wollen wir unseren Lesern einen Überblick verschaffen. Den Anfang macht die gesetzliche Rente!
Regelaltersrente: Besser als ihr Ruf?
Wenn wir mal ehrlich sind, so war es wohl eine ganz gute Idee, die gesetzliche Rente. Es sollte sichergestellt werden, dass die deutschen Bürger hinreichend versorgt sind, wenn sie alterstechnisch nicht mehr in der Lage sind ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das gesetzliche Rentenalter wurde übrigens stufenweise auf 67 Jahre heraufgesetzt. Die Rentenhöhe hängt dabei davon ab, wie viele Rentenbeiträge in welcher Höhe während des versicherungspflichtigen Arbeitslebens eingezahlt worden sind. Und weil die Beiträge vom Lohn abhängen gilt: je länger man arbeitet und je mehr man verdient, desto höher wird später auch die Rente. Wobei hier zu beachten ist, dass man nicht auf jeden Euro seines Einkommens Rentenbeiträge zahlen muss und weil die Höhe der Beiträge nach oben begrenzt ist, und sich die Höhe der Rente nach diesen Beiträgen richtet, hat man auch später in seiner Rente eine rechnerische Obergrenze. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 18,9 Prozent des Bruttolohns, der gemeinsam mit dem Arbeitgeber (fast immer jeweils die Hälfte) monatlich bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt wird. Als Nachweis für die Beitragszahlung dienen vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigungen. Das kann beispielsweise auch die monatliche Gehaltsabrechnung sein. Einmal im Jahr gibt es von der Rentenversicherung eine Renteninformation zugeschickt.
Um einen Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, muss man eine Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) nachweisen können. Bei der Regelaltersrente sind es mindestens fünf Jahre, aber es gibt auch Wartezeiten von 15, 35 und 45 Jahren. Bei der Berechnung werden je nach Wartezeit auch Kindererziehungszeiten, Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, geringfügige Beschäftigungen sowie Schulzeit und Universität berücksichtigt.
Auch Selbständige können versicherungspflichtig sein (z.B. Handwerker) oder sich auf Antrag pflichtversichern. Ihren Pflichtbeitrag müssen Selbständige allerdings alleine bezahlen. Viele bezahlen einen sogenannten Regelbeitrag, der ungefähr dem Beitrag entspricht, der für ein durchschnittliches Arbeitsentgelt zu zahlen wäre.
Umlageverfahren – ein System mit Schwächen
Was mich aber schon immer irgendwie irritiert hat ist, dass man nicht für sich bezahlt, sondern für andere. Die Beiträge werden durch ein Umlageverfahren finanziert, bei dem die Berufstätigen die Leistungen der Rentner zahlen. Die Jungen bezahlen also die Renten der Alten. Ein System was sich bisher sicher ausgezahlt hat, denn laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kommen 97,3 % der heutigen Rentnerinnen und Rentner mit ihren Alterseinkünften aus. Der heutigen Rentnergeneration geht es also relativ gut. Die Beiträge werden also nicht angespart, was dazu führt, dass man am Ende nur einen Anspruch darauf hat, dass die nächste Generation die eigene Rente mitfinanziert. Was aber, wenn das System nicht mehr ganz so funktionieren will? Was können die kommenden Generationen von der gesetzlichen Rente erwarten? Das Umlageverfahren ist das mit Abstand größte Risiko, weil die Stabilität der gesetzlichen Altersvorsorge von der Geburtenrate abhängt. Das heißt ohne stabile Geburtenrate, keine stabile Rente. Leider sieht es mit den Geburten in Deutschland allerdings nicht so gut aus. Die aktuelle Geburtenrate liegt bei 1,4 Kindern pro Familie und es ist nicht auszuschließen, dass die Geburtenraten in Zukunft noch weiter fallen könnten. Es liegt nicht nur daran, dass der Wunsch nach Kindern schwächer wird, oftmals können sich Familien nicht mehr als ein Kind (wenn überhaupt) leisten. Keine Frage, es war sicherlich gut gemeint und zum Zeitpunkt des Aufbaus einer gesetzlichen Rente, gab es wahrscheinlich auch keine/kaum andere Möglichkeiten, um eine staatliche Altersvorsorge zu finanzieren. Aber leider fehlte den zuständigen Herrschaften die Weitsicht. Jetzt ist die Regierung gemeinsam mit Experten gefragt einen Ausweg aus dem so viel beschimpften Kreislauf zu finden. Wenn es so weitergeht, wird für viele Menschen die gesetzliche Rente nur noch eine Grundversorgung sein. In den meisten Fällen wird sie nicht in der Lage sein, den Lebensstandard aus dem Berufsleben aufrecht zu erhalten.
Video: Wie funktioniert die gesetzliche Rente?
Altersarmut ein Massenphänomen?
Zwei Drittel der Deutschen fürchtet sich vor Armut im Alter, fürchtet den Gang zum Sozialamt und das Gefühl der Hilflosigkeit und der Abhängigkeit. Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung sei Altersarmut allerdings aktuell kein Massenphänomen. Momentan seien nur rund zwei Prozent aller Empfänger einer Altersrente ab 65 Jahren zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Eine Studie des statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt jedoch, dass am Jahresende 2012 bereits knapp 465 000 Personen über 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) bezogen haben. Das war ein Anstieg von 6,6 Prozent zum Vorjahr. Danach scheint es also nicht ausgeschlossen, dass die Zahl der Empfänger von Sozialhilfe im Alter auch in Zukunft steigen wird. Spitzenreiter unter den Bundesländern waren die Stadtstaaten Hamburg (62 Empfänger je 1.000 Einwohner), Bremen (55 Empfänger je 1.000 Einwohner) und Berlin (53 Empfänger je 1.000 Einwohner). Mit jeweils 10 Empfängern je 1.000 Einwohner nahmen die Rentner in Sachsen und Thüringen diese Leistungen der Grundsicherung am seltensten in Anspruch. „Altersarmut hat viele Gründe“, so eine Sprecherin von ver.di. „Da im deutschen Rentensystem die Rentenhöhe von den eingezahlten Beiträgen des Erwerblebens abhängig ist, sind die Gründe unter anderem im Erwerbsleben zu suchen: unterbrochene Erwerbsverläufe, geringe Verdienste, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung und längere Arbeitslosigkeit“. Seit 2011 ist der Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zum Beispiel nicht mehr in der Rente abgesichert. Das BMAS rät daher, bereits im Erwerbsleben dafür zu sorgen, eine Bedürftigkeit im Alter zu vermeiden, denn „Renten können und sollen den Verlauf eines Erwerbslebens nicht im Nachhinein „reparieren“ und „umkehren“. Aber was, wenn das Geld für eine private Altersvorsorge fehlt? Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) scheitern viele Menschen daran das sinkende Rentenniveau privat durch zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge auszugleichen. Damit sei eine deutlich Zunahme des Problems der Altersarmut quasi vorprogrammiert. „Das Problem ist, dass private Altersvorsorge im Fall des Bezugs von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf diese angerechnet wird. Daher fehlt hier häufig der Anreiz zur Zusatzvorsorge, wenn Geringverdiener davon ausgehen müssen, dass die gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung liegen wird“, erklärt ein Sprecher des DGB. „Zudem können sich viele Geringverdiener, trotz staatlicher Förderung, eine zusätzliche Altersvorsorge gar nicht leisten. Und die Entscheidung, ob man im Monat zehn Euro für das Alter spart oder der Tochter/dem Sohn einen Kinobesuch ermöglicht, fällt häufig doch recht eindeutig aus.“ Die Verbraucherzentrale warnt zudem davor zu sparen, wenn man gar kein Geld übrig hat. Viele nutzen zum Bespiel für private Rentenversicherungen ihren Dispo bei der Bank. Das sei nach Aussage der Verbraucherschützer aber totaler Schwachsinn. Über Jahre hinweg „spart“ man und bekommt eine Rendite von vier oder vielleicht fünf Prozent, aber gleichzeitig zahlt man Zinsen in Höhe von 12 Prozent oder mehr für den Dispo. Da kann man das Geld ja auch gleich aus dem Fenster werfen oder verbrennen.
Forderungen nach Reformen
Die Gewerkschaften erwarten schon seit längerem ein Umsteuern der Bundesregierung in der Alterssicherungspolitik. „Gesetzgeberische Entscheidungen führen seit Beginn des Jahrhunderts dazu, dass das Leistungsniveau der gesetzlichen Renten immer weiter sinkt. Insgesamt wird die Rente von 2000 bis 2030 um bis zu 30% zusammengekürzt“, so der DGB. Eine der vordringlichsten Aufgaben der Politik sei es nun, eine Ordnung auf dem Arbeitsmarkt herzustellen. Dazu gehören nach Ansicht der Gewerkschaften insbesondere die Einführung eines allgemeinen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohns nicht unter 8,50 Euro/Stunde, die Umsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit und zwischen Männern und Frauen, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und die Eindämmung ungewollter Teilzeitbeschäftigung. Gleichzeitig müsse natürlich auch die Rente gestärkt werden. Laut BMAS gibt es seit 2011 innerhalb der Bundesregierung und mit allen maßgeblichen Akteuren im Bereich der Alterssicherung immer wieder umfassende Diskussion über die Prävention von Altersarmut. Dabei spielten neben der Politik für Beschäftigung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Förderung der Frauenerwerbstätigkeit auch Veränderungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine flexiblere und leichtere Kombination von Rente und Erwerbstätigkeit eine Rolle. Kernpunkte im Programm gegen Altersarmut seien insbesondere die Aufstockung von Rentenansprüchen für Geringverdiener und eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige gewesen. Ob und was von den bisher diskutierten Vorschlägen durch die sich nun bildende Regierung in welcher Form umgesetzt werden wird, bleibt allerdings abzuwarten. Weitere Informationen, Kontaktdaten und Broschüren zum Download gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de Eine ausführliche Broschüre zur gesetzlichen Rente findet man hier.
Ich bin 81 Jahre197 geboren
Einstieg ins Berufsleben mit dem 14. Lebensjahr
Im Jahre 2000 mit 63 Lebensjahre und 49 Arbeitsjahren in die Rente
1961 geheiratet
Meine monatliche Rente der BfA beträgt: 1.618,27 EUR
Wie hoch ist dann die Hinterbliebenen Rente für meinen Ehepartner wenn ich versterbe