Steuerliche Qualifikation als Holding
Bevor man steuerliche Vorteile für sich nutzen kann, bedarf es zunächst einer Betrachtung der Anforderungen, wann in der Schweiz eine Holding als Holding gilt. Dabei sind 3 Voraussetzungen notwendig:
- Die Holdingtätigkeiten sind im Zweck der Gesellschaft verankert
- Der Zweck der Holding wird auch tatsächlich verfolgt
- 2/3 der Aktiva aus der Bilanz bestehen aus Beteiligungen
Steuerliche Vorteile
Steuervorteile im Detail sind in der Schweiz auf Kantonebene geregelt. Grundsätzlich werden aber auf Kantonebene keine Gewinnsteuern und Kapitalsteuern erhoben. Auf Bundesebene beträgt jedoch die Steuer für Gewinne 8,5 %. Erträge aus Beteiligungen bleiben aber steuerfrei. Und zwar aus dem Grund, dass die Tochtergesellschaften schon ihre Gewinne versteuern. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
Optimaler Kanton-Standort
Als optimalen Kanton-Standort wird sehr häufig und zu Recht der Kanton Zug genannt. In Zug sind die Holdinggesellschaften von der kantonalen Gewinnsteuer befreit. Außerdem wird die Kapitalsteuer reduziert sowie ist ein Beteiligungsabzug möglich. Aus diesen Gründen werden sehr häufig Holdinggesellschaften in Zug gegründet. Laut Swissfinancialyard ist sogar bereits jede vierte Holdinggesellschaft in der Schweiz in Zug gegründet worden.
Fehler vermeiden
Um bei der Firmengründung in der Schweiz Fehler zu vermeiden, die später hohe finanzielle Auswirkungen haben könnten, empfiehlt sich immer das Heranziehen eines Experten mit guten Beziehungen und jahrelanger Erfahrung. In der Schweiz agieren derzeit sehr viele Dienstleister, die diesen Service anbieten. Im Internet kann man sich ganz einfach darüber informieren und sich den Passenden für seine Unternehmung aussuchen.
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