In der deutschen Verfassung ist die Gleichbehandlung aller Menschen verankert. Daran müsste sich in Deutschland also eigentlich jeder halten. Eigentlich! Viele Krankenkassen sind laut Bundesversicherungsamt jedoch weit davon entfernt diesem Grundrecht zu folgen. Berichtet wird von Diskriminierungen der Alten und Kranken.

Nach den neusten Berichten des Bundesversicherungsamtes werden alte und kranke Menschen – also Menschen mit hohen Kostenrisiken – bereits vor Vertragsschluss schlechter behandelt als andere potentielle Kunden. Daneben versuchen Krankenkassen wohl auch bereits bestehende Versicherungsnehmer aus ihren Krankenversicherungen zu mobben. Nichts wird unversucht gelassen: So werden auch am Telefon werden viele Behinderte, Kranke und Alte dazu gedrängt zu kündigen. Viele Krankenkassen haben sich sogar zum Ziel gesetzt nur Versicherungsnehmer anzuwerben, die gesund sind und über ein gutes geregeltes Einkommen verfügen.

Gesundheitsministerium bleibt tatenlos

Mit diesem Verhalten verstoßen die Krankenkassen gegen das Antidiskriminierungsgesetz, dem Sozialrecht und dem Solidaritätsprinzip, dem die Krankenkassen grundsätzlich zu folgen haben. Auch das Bundesgesundheitsministerium kritisiert diese Verfahrensweisen zwar, unternimmt jedoch nichts dagegen. Die Verbraucherschützer fordern dagegen mehr von den Politikern und sehen den Grund für die Diskriminierungen in dem starken Wettbewerb der zwischen den Krankenkassen herrscht.

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