Die Mietkautionsbürgschaft ist eine bequeme und kostengünstige Möglichkeit, die Mietkaution zu stellen. Egal ob es sich um die klassische Variante einer Bankbürgschaft oder die eines Mietkautionsanbieters handelt: Das lästige Eröffnen eines Kontos bei einer Bank oder gar die risikoreiche Überweisung eines Geldbetrages für die Kaution entfällt. Außerdem muss der Vermieter keine langen Wege zur Bank gehen und bekommt die Bürgschaftsurkunde direkt von der Bank oder Mietkautionskasse übersendet. Doch wer ist überhaupt für die Stellung einer Sicherheit verantwortlich und muss die Kosten tragen?
Die Kaution ist ausnahmslos eine Sicherungsleistung des Mieters
Wenn Sie sich den klassischen Mietvertrag für eien Wohnung oder ein Haus ansehen, dann gehört auf Seiten des Vermieters schon jede Menge Vertrauen dazu, einem Mieter sein vermögen anzuvertrauen. Schließlich kosten selbst viele Wohnungen in Ballungsgebieten einen sechsstelligen Betrag, viele Vermieter haben auch einen Teil ihrer Altersvorsorge auf pünktliche Einnahmen aus der Vermietung aufgebaut.
Wie kann sich der Vermieter also absichern für den Fall, dass Mieten nicht rechtzeitig bezahlt werden oder nach dem Auszug die eine oder andere Beschädigung des Mietobjektes nicht vom dann ehemaligen Mieter übernommen wird? Insbesondere in der Zeit in der Bankkredite noch nicht so üblich gewesen sind, hat sich historisch die Bezahlung einer Kaution in Höhe von ein bis zwei Monatsmieten eingebürgert. Diese muss vom Vermieter allerdings als Sondervermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen aufbewahrt werden. Auch bei einem kurzfristigen Liquiditätsengpass darf der Vermieter diese Kaution nicht einfach grundlos antasten.
Lesetipp: Hinweise vom Verbraucherschutz
Video: Für wen ist eine Mietkautionsbürgschaft geeignet?
Mietkautionskonto, Mietkautionsbürgschaft oder Überweisung sind gleichwertig zu behandeln
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, auf welche Art ein Mieter die Mietkaution zu stellen hätte. Deshalb können Mieter und Vermieter frei vereinbaren, auf welche Art der Betrag zur Verfügung gestellt werden soll. Wie im vorigen Abschnitt bereits beschrieben muss der Vermieter die Kaution aber getrennt vom Vermögen verwahren und auch marktüblich verzinsen. Meist wird es also auf ein Mietkautionskonto hinauslaufen.

Die bessere Variante ist aber die Mietkautionsbürgschaft, die noch weitere Probleme löst: Da der Vermieter keine staatliche Behörde ist, darf er weder den Personalausweis oder Reisepass verlangen oder gar als Sicherheit kopieren oder einbehalten. Stattdessen ist es am Besten, wenn er einen Profi die Prüfung des Mieters übernehmen lässt. Eine Mietkautionsbürgschaft ist ein eindeutiger Hinweis auf eine gute Bonität des Mieters, da die Bank oder Kautionskasse ja immer das Ausfallrisiko trägt. Aus Sicht des Vermieters ist sie also ein gutes Signal!
Niedrige Kosten bei sehr guter Leistung
Gerade in der Niedrigzinsphase kalkulieren die Banken und anderen Kautionsgeber eine Mietkautionsbürgschaft wesentlich günstiger als früher. Da die Kosten der Mieter übernimmt, kann er sich auch den Aussteller der Bürgschaft selbst aussuchen. Vergleichen Sie am Besten zwei oder drei Angebote und entscheiden sich dann für eine Mietkautionsbürgschaft.
Wählen Sie am besten gleich eine Laufzeit von mehreren Jahren, wenn Sie nicht gleich wieder ausziehen oder nur einen kurzen Zeitraum in Ihrer neuen Umgebung wohnen möchten. Als Mieter binden Sie mit dieser Art der Stellung einer Kaution auch keinerlei liquide Mittel, da der Kautionsgeber diese erst nach der Inanspruchnahme durch den Vermieter von Ihnen zurückverlangt.
Eindeutige Regelungen im Bezug auf die Kaution
Im Gegensatz zu vielen anderen Regelungen im Immobilienbereich sind die Regelungen zur Mietkaution eindeutig. Anders als bei den Nebenkostenabrechnungen, bei denen lt. Mieterbund bis zu der Hälfte der Abrechnungen falsch ist, ist die Kautionsregelung ganz einfach: Der Vermieter vereinbart mit dem Mieter einen Betrag, der lt. § 551 des BGB die dreifache Kaltmiete nicht übersteigen darf. Die Kaution kann vom Mieter auch in drei Monatsraten bezahlt werden. Einfacher und bequemer ist allerdings die Mietkautionsbürgschaft. Weitere Informationen dazu finden Sie unter mietkautionsbuergschaft.de/
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