Im Mietrecht kommt es 2014 zu einigen erheblichen Änderungen. Diese Veränderungen werden insbesodere die Mieter und auch die Neumieter von Mietobjekten erfahren.
Die Mietpreisbremse erfreut die Mieter künftig
Gerade bei den rapiden Anstiegen der Wohnungsmieten hat die Politik jetzt die Notbremse gezogen. Besonders in Großstädten wird mit einer Preisbremse und auch verstärktem Neubau den Steigerungen der Mietpreise eine Barriere gesetzt. Das soll sowohl Wohnungssuchende wie auch Bewohner vor stark steigenden Mietpreisen mittels sogenannten Kappungsgrenzen schützen. Schleppende Neubauten sollen dafür mit steuerlichen Anreizen angetrieben werden. Für Investoren in neuen Wohnraum sollen zudem degressive Abschreibungen innerhalb der ersten Jahre starke Steuerentlastungen möglich sein. Die Entscheidung, wie diese Neuregelungen umgesetzt werden, liegt bei den Ländern. Die Formel heißt „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ und ist erst einmal auf fünf Jahre beschränkt. Mietentlastungen in Ballungsgebieten und die Sorge vor explodierenden Mieten in begehrten großstädtischen Wohngegenden soll damit Einhalt geboten werden.
Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch
Weitere Neuerungen bringt das „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ im Bereich der Makler. Bisher war es üblich, dass der Mieter die Maklerprovision für die anzumietende Wohnung bezahlt hat. Das soll sich jetzt ändern. Künftig soll die Regelung dahin gehen, dass der Makler von der Vertragspartei bezahlt wird, die ihn auch beauftragt hat. Das kommt Neumietern entgegen, die sich bisher darüber ärgerten, dass der Makler ihnen innerhalb von 15 Minuten eine Wohnung zeigte, die Hauptarbeit für den Vermieter erledigte, die Maklerkosten dennoch am neuen Mieter hängenblieben. Dies war bisher auch im Hinblick auf die anfallende Mietkaution eine erhebliche finanzielle Belastung zu Beginn eines Mietverhältnisses. Beauftragt ein potentieller Mieter allerdings einen Makler für die Wohnungssuche, zum Beispiel aufgrund eines Umzugs wegen eines Arbeitsplatzwechsels, dann muss er weiterhin für die entstehenden Maklerprovisionen aufkommen.
Was die Makler von der Mietpreisbremse halten finden Sie unter: http://news.immowelt.de/
Besonders in Großstädten ändert sich einiges positiv für Mieter
Gerade Großstädte haben die Politiker genau unter die Lupe genommen, was die Mietpreisbremse angeht. Hier sollen steigende Mieten stärker eingedämmt und parallel hierzu der Bau neuen Wohnraums angekurbelt werden. Insgesamt geht es um eine deutliche Steigerung der Mieterrechte – ganz besonders in Ballungsgebieten. Die Idee liegt schlichtweg darin, für Mieter Entlastungen zu schaffen und letztlich für jeden bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – auch in begehrtem Wohnraum in dichtbesiedelten Regionen. Besonders für die Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sind strengere Regularien hinsichtlich der Mietpreiserhöhungen geschaffen worden. Hier soll der Mietpreis innerhalb von vier Jahren um maximal 15 Prozent ansteigen dürfen. Bisher war die zeitliche Begrenzung für diese Erhöhung auf drei Jahre fixiert.
Mietwucher wird künftig besonders in Ballungsgebieten Einhalt geboten
Um den Mieter zu schützen, sind neue Regelungen im Mietrecht fixiert worden, der die Mieter gerade in Ballungsgebieten vor unbezahlbarem Wohnraum durch ständig steigende Mieten schützen soll. Zudem wurde im Bereich der Maklerprovisionen für Gerechtigkeit gesorgt, denn bezahlen wird diesen künftig immer der Auftraggeber und nicht – wie bisher – der Mieter, der in der Regel den geringsten Vorteil von der Maklertätigkeit hat.
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