Die Steuererklärung ist alljährlich eine immer wiederkehrende, lästige Angelegenheit. In vielen Haushalten steht in den nächsten Wochen die Bearbeitung der Steuererklärung 2014 an. Der Aufwand lohnt sich sehr sehr oft, denn Steuerrückzahlungen vom Finanzamt sind oftmals nicht unerheblich. Wissen sollte man auch, dass Versicherungsbeiträge unter bestimmten Bedingungen auch von der Steuer abgesetzt werden können, was die Steuerrückzahlung noch einmal schmackhaft machen kann.
- Sowohl beruflich bedingte als auch private Versicherungen können die Steuerlast senken
- Video: Steuererklärung - Wohin mit den Versicherungen?
- Die Höchstgrenzen müssen berücksichtigt werden
- Wie kann ich Versicherungen steuerlich geltend machen?
- Beruflicher und privater Schutz wird getrennt und durch Höchstsätze begrenzt
Sowohl beruflich bedingte als auch private Versicherungen können die Steuerlast senken
Zu den beruflich angelegten Versicherungen können entgegen dem Wissen vieler Steuerpflichtiger auch die privaten Versicherungen innerhalb der Steuererklärung 2014 als Werbungskosten die Steuerlast reduzieren. Für die privaten Versicherungen gilt, dass sie üblicherweise als sogenannte Sonderausgaben oder aber als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Unterschieden wird hier zwischen den Altersvorsorgeaufwendungen, unter die die gesetzliche und die private Rentenversicherung fallen. Derzeit können von den geleisteten Aufwendungen durch den Steuerpflichtigen maximal 76 Prozent oder maximal 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten innerhalb der Steuererklärung wirksam ausgewiesen werden.
Dazu gibt es auch noch die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können, aber oft innerhalb der Steuererklärung vergessen werden. Das sind die Arbeitslosen -und die Pflege- sowie die Kranken- und die Unfall-, die Erwerbs- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die privaten Haftpflichtversicherung, die Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung können innerhalb der Steuererklärung als Sonderausgaben ausgewiesen werden. Hier liegen die Höchstgrenzen für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei 1.900 Euro, bei Selbständigen bei 2.800 Euro und für Verheiratete der jeweils verdoppelte Betrag.
Video: Steuererklärung – Wohin mit den Versicherungen?
Die Höchstgrenzen müssen berücksichtigt werden
Wenn eine Versicherungsprämie – beispielsweise im privaten Rahmen für die Zahnzusatzversicherung – innerhalb der Steuererklärung 2014 geltend gemacht werden soll, dann kann dies nur geschehen, wenn der dem Steuerpflichtig jeweils zustehende Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde durch andere Versicherungen wie die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung. Im Fallbeispiel geht es um einen Angestellten, der gesetzlich krankenpflichtversichert ist, dabei einen Anteil von jährlich 1.300 Euro an der Krankenversicherung leistet, dazu 150 Euro jährlich in die Pflegeversicherung investiert, dazu 200 Euro Arbeitslosenversicherung zahlt. Dieser Angestellte hat also insgesamt jährlich 1.650 Euro Vorsorgeaufwendungen, die schon steuerlich absetzbar sind.
Bei einem Höchstbetrag von 1.900 Euro für Alleinstehende stehen in diesem Falle noch 250 Euro für weitere absetzbare Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung, die dann steuerlich geltend gemacht werden können. Sind dagegen die Vorsorgeaufwendungen schon aus den gesetzlichen Beiträgen in die Versicherungen mit 1.900 Euro bedingt durch die jeweilige Einkommenssituation ausgeschöpft, können weitere Vorsorgeaufwendungen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
Wer sich also für die Steuererklärung 2014 vorbereitet, sollte zunächst mittels der Lohnsteuerbescheinigungen, die der Arbeitgeber einmal jährlich zur Vorlage beim Finanzamt ausstellt, zunächst vergewissern, ob innerhalb der Beiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung schon die eigenen Höchstgrenzen für die Sonderausgaben erreicht sind. Darüber hinaus können nur noch die berufsrelevanten Versicherungen als Werbungskosten innerhalb der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wie kann ich Versicherungen steuerlich geltend machen?
Zu den Versicherungen, bei denen die Beiträge steuerlich abgesetzt werden können, zählt beispielsweise die private Unfallversicherung. Diese Versicherung greift immer dann, wenn Unfälle sowohl in der Freizeit wie auch am Arbeitsplatz stattfinden und sich aus diesen Unfällen körperliche Folgeschäden oder aber behandlungsbedürftige Verletzungen ergeben. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den privaten und den beruflichen Bereich des Lebens, deshalb können die Versicherungsbeiträge jeweils anteilig im Bereich der Werbungskosten für den beruflichen Bereich und als Sonderausgaben oder auch Vorsorgeaufwendungen für den privaten Bereich von der Steuer abgesetzt werden.
Die Berechnungsgrundlage bildet hier der jährliche Komplettbeitrag inklusive Versicherungssteuer. Auch die privaten Haftpflichtversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die jeweiligen Beiträge dieser Versicherungen können unter Hinzuziehung der entsprechenden Höchstbeträge innerhalb von sonstigen Vorsorgeaufwendungen innerhalb der Steuererklärung 2014 aufgeführt werden. Die Beiträge, die in die private Berufshaftpflichtversicherung einbezahlt werden, können wiederum – da ausschließlich berufsrelevante Risiken abgesichert sind – als Werbungskosten im Rahmen der Höchstbeträge von der Steuer abgesetzt werden.
Bei der Rechtschutzversicherung gelten besondere Regelungen, denn hier kann nur der Arbeitsrechtschutz innerhalb der Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Besteht ein Rechtschutz mit Komplettpaket aus Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtschutz, dann können üblicherweise nur ein Drittel der Beiträge als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig ist es, sich vom Versicherer für die Steuererklärung 2014 einen Nachweis zu beschaffen, der die Beiträge für den Arbeitsrechtschutz separat ausweist, um hieraus keine steuerlichen Nachteile akzeptieren zu müssen.
Beruflicher und privater Schutz wird getrennt und durch Höchstsätze begrenzt
Generell lohnt es sich immer, die eigenen Versicherungen innerhalb der Steuererklärung 2014 zu berücksichtigen. Ob es sich um Privathaftpflicht, Unfallversicherung oder aber einen Rechtschutz handelt, der Staat fördert diese Abschlüsse in Form von steuerlichen Vergünstigungen. Bedenken sollte man allerdings, dass die rein privaten Versicherungen innerhalb der Vorsorgeaufwendungen mit maximalen Höchstsätzen abgesetzt werden können, während die Versicherungen, die dem beruflichen Schutz dienen – beispielsweise die Berufshaftpflicht – innerhalb der Werbungskosten geltend gemacht werden.
Eine Versicherung, die beide Lebensbereiche abdeckt – beispielsweise in Unfallversicherung, die sowohl im Berufs- wie auch im Privatleben greift – kann in Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen aufgesplittet werden.
Wichtig: Vor dem zeitaufwendigen Sammeln und Zusammenstellen von Belegen von Versicherungen zunächst prüfen, ob die eigenen Höchstsätze nicht schon durch berufliche Versicherungen ausgeschöpft sind!
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