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Unwirksame Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen

Maxda-Sofortkredit

Die Verbraucherzentrale Hamburg überprüfte Widerrufsbelehrungen in 300 Kreditverträgen. Das Ergebnis: Mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen seien fehlerhaft und somit ungültig.

Banken und Sparkassen stehen in der Kritik in ihren Belehrungen nicht richtig zu informieren. Es fehlen entscheidende Hinweise zum Beginn der Widerrufsfrist oder zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Auch würden sich in den Verträgen Formulierungen finden, die für die Kreditnehmer verwirrend sind und oft fehlen die richtigen Anschriften, an die der Widerruf geschickt werden müsste. Das ist ein sehr großer Fehler, denn ein Telefonanruf reicht für einen wirksamen Widerruf nicht aus, da diese in Textform einzureichen ist.
 
 

Die Widerrufsbelehrung

Die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung finden sich in § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in Textform (§ 355 Abs. 2 BGB).

Die Widerrufsbelehrung muss eine deutliche Belehrung über die Rechte und Pflichten enthalten. Zudem muss sie sich vom übrigen Vertragstext abheben. Insbesondere muss darauf hingewiesen werden, dass der Vertrag innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen werden kann. Auch ist der Verbraucher darauf hinzuweisen, dass der Widerruf ohne Angaben von Gründen erfolgen kann, aber in Textform eingereicht werden muss. Darüber hinaus muss der Kunde darüber belehrt werden, dass die vorgegebene Frist auch eingehalten wird, wenn der Kunde den Widerruf rechtzeitig absendet.

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Bei einem schriftlich abzuschließenden Verbraucherdarlehensvertrag hängt der Beginn der Frist auch davon ab, dass dem Kunden über die Widerrufsbelehrung hinaus eine Vertragsurkunde oder sein eigener schriftlicher Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Belehrung muss demnach also auch einen Hinweis enthalten, dass die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher im Besitz einer eigenen Urkunde ist.

Widerruf auch nach Jahren noch möglich

Sicherlich möchte niemand einen fehlerhaften Vertrag unterschreiben, aber sollte dies dennoch passiert sein, so kann der Verbraucher davon durchaus profitieren. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobilienverträgen geben vielen Verbrauchern nämlich die Möglichkeit auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig zu löschen. Der Grund: die Widerrufsfrist von regelmäßig 14 Tagen beginnt nicht zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Das führt dazu, dass der Widerruf jederzeit erklärt werden kann

Von den Fehlern profitieren


Insbesondere für Verbraucher, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen oder sollen, könnte dies von Vorteil sein. Bei Vorlage eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung bräuchte der Verbraucher nicht kündigen, sondern könnte noch immer widerrufen und sich damit die Kosten sparen. Im Vergleich zu Resteuropa sind in Deutschland die Vorfälligkeitsentschädigungen besonders hoch und in der aktuellen Niedrigzinsphase hat sich die Höhe der Vorfälligkeitsbeträge noch einmal gesteigert.

 

Profitieren könnten auch Kunden, die nach 2002 ihren Immobilienkredit abgeschlossen haben und in Anbetracht niedriger Zinsen jetzt lieber in einen günstigeren Kredit wechseln möchten. Allerdings würden die Kreditinstitute einem Wechsel nicht so ohne weiteres nachkommen, warnt die Verbraucherzentrale. Fast immer werde ein Anwalt gebraucht, um Ansprüche wirksam durchzusetzen.

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Die Verbraucherzentrale hilft weiter

Verbraucher, die glauben, dass auch ihre Widerrufsbelehrung falsch ist, können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Die Überprüfung der Widerrufsbelehrung kostet allerdings 60 Euro (mit schriftlicher Stellungnahme). Einzureichen ist neben der Kopie des Immobiliendarlehensvertrages auch dieses auszufüllende Formular. Die Juristen der Verbraucherzentrale prüfen die Klausel und raten, wie man den eigenen Anspruch durchsetzen könnte, sollten tatsächlich Fehler in der Belehrung vorliegen.

Die Auswertung der Kreditverträge durch die Verbraucherzentrale Hamburg findet sich hier.

 

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