Während in der Wirtschaft das Urheberrecht bereits seit einigen Jahren deutlich stärker an Bedeutung gewonnen hat, stehen nun auch die Privatnutzer im Fokus der Aufmerksamkeit. Dank des Wegfalls des Bagatelldeliktes in diesem Bereich muss man sich dem entsprechend deutlich stärker absichern, wenn es um Fragen der Urheberrechtsverletzung geht.

Das Recht auf Privatkopie bleibt erhalten

Auch als Privatperson hat man immer noch das Recht sich von gekauften Werken eine so genannte Privatkopie zu erstellen. Diese darf man sogar an enge Freunde und Familienmitglieder weitergeben, sofern es sich um eine freiwillige Abgabe ohne geldwerte Gegenleistung handelt. Allerdings, und hier liegt der Haken bei der Sache, darf man, um an eine solche Kopie zu gelangen, keinerlei Schutzmechanismen der Hersteller und Produzenten aushebeln. Ein vorhandener Kopierschutz ist hierbei bereits ein Hindernis, welcher legal nicht aus dem Weg geräumt werden darf. Tut man dies dennoch ist diese Form der Privatkopie illegal und somit strafbar.
Bei Privatkopien sollten Sie also immer darauf achten, dass sie für die Erstellung derselben keinen Kopierschutz umgehen müssen.

Auch in Bildungseinrichtungen greift das Urheberrecht

Egal ob an Schulen oder Universitäten, die Lehrenden sind sich oftmals nicht im Klaren, wie wichtig ein guter Umgang mit dem Urheberrecht sein kann. Denn bereits das Verteilen von Text-, Ton-, oder Videomaterial kann hier bereits einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen. Ein interessanter Artikel über das Urheberrecht in der Schule hat dabei darauf aufmerksam gemacht, dass Lehrende ihren Schülern zum Beispiel Textkopien nur dann austeilen dürfen, wenn diese einen Anteil von 12% des Gesamtwerkes nicht überschreiten. Auch das Austeilen von Notenblättern zum Beispiel ist ein Delikt im Sinne des Urheberrechtes, sofern dabei nicht bestimmte Kriterien eingehalten werden. So darf der Tonträger zum Beispiel seit mindestens 2 Jahren nicht mehr zum Verkauf stehen, damit eine solche Weitergabe der Noten ohne entsprechende Berechtigung überhaupt rechtssicher sei.
Achten Sie hier besonders auf die gesetzlichen Bestimmungen und auf die aufgezeigten Grenzwerte.

Video: Wie ist das mit dem Urheberrecht?

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Öffentliche Vorführung – ganz enge Grenzen des Gesetzes

Bei vielen Medien wie zum Beispiel CDs und DVDs steht explizit ausgewiesen, dass der Käufer kein Recht hat die Inhalte der Medien öffentlich vorzuführen. Der Begriff der Öffentlichkeit hingegen ist dabei vom Gesetzgeber definiert und deutlich enger gefasst, als es der gesunde Menschenverstand meinen würde. Daher sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn andere Menschen in der Lage sein könnten einer solchen Vorführung beizuwohnen ohne explizit dazu eingeladen worden zu sein.

Berater Tipp

Viel erlaubt – mehr verboten

Sie sehen also, dass es nicht allzu leicht ist im Urheberrecht auf der sicheren Seite zu bleiben. Doch mit einigen Tipps wie diesen hier ersparen Sie sich nicht nur viel Ärger, sondern können auch beruhigt und mit reinem Gewissen weiter arbeiten.

Weiterlesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/neues-urheberrecht-was-ist-erlaubt-was-ist-verboten-a-407467.html

Bildquelle: © Feng Yu – shutterstock.com