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Verkehrsrecht – Ab dem 1. Mai 2014 wird alles anders

Am 1. Mai 2014 erfährt das deutsche Verkehrsrecht zahlreiche Neuerungen. Denn an diesem Tag tritt das neue Flensburger Punktesystem in Kraft, was zahlreiche Veränderungen mit sich bringt. Aber was verändert sich für die Autofahrer genau?

Neuregelungen im Verkehrsrecht

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ab dem 1. Mai 2014 nichts mehr so sein wird wie zuvor. Ab diesem Zeitpunkt gibt es für Verstöße im Straßenverkehr weniger Punkte in Flensburg als vorher. Aber das ist noch lange kein Grund zur Freude, denn diese Veränderungen im Verkehrsrecht bringen dann schwerere Folgen für den Autofahrer mit sich.

Maximal drei Punkte bei einem Verstoß

Die alte Skala von 1 bis 7 Punkten wird komplett erneuert und durch ein „Drei- Punkte- System“ ersetzt. Je nach Schwere des Verstoßes können jetzt 1 bis 3 Punkte auf den verursachenden Autofahrer zukommen.

Virtuelle Ampel im Anmarsch

Aber dies ist noch lange nicht alles, auf das sich die Autofahrer ab dem 1. Mai 2014 einstellen müssen. Das neue Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg wird ab diesem Zeitpunkt an eine Art virtuelle Ampel geknüpft sein. Anders als bei einer Verkehrsampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot kommen hier die Farben Gelb, Rot und Schwarz zur Anwendung. Aber was hat es mit diesen Farben auf sich?

Weitere Verschärfung des Verkehrsrechtes

Auch wenn es im ersten Eindruck anders wirken mag, die neuen Regelungen stehen für eine Verschärfung des Verkehrsrechtes. Auf http://www.neelix.de/ gibt es noch genauere Informationen. Hier kann sich schon jetzt jeder Verkehrsteilnehmer schnell und einfach genau über das Thema Bußgeldkatalog 2014 informieren, erhält einen ausführlichen Einblick in das neue Punktesystem und kann sich somit schon einmal auf die neuen Regelungen einstellen.

Bild: © Marco2811 – Fotolia.com

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