Am 14. November sind einige interessante Informationen aus dem Rentenbericht durchgesickert, den die Regierung eigentlich erst kommenden Woche beschließen und anschließend Details bekanntgeben wollte.
Der Nachrichtenagentur Reuters liegt dieser Bericht bereits vor, auch verschiedene renommierte Zeitungen zitieren daraus und kündigen eine Rentenerhöhung von etwas mehr als 2 Prozent zum 01. Juli 2014 an.
- Höhere Renten zum Juli 2014 sind sehr wahrscheinlich
- Der neue Wert des Entgeltpunktes ergibt sich aus einer Prognoserechnung
- Die politische Farbe der Bundesregierung ist nicht zu unterschätzen
- Rente als Wahlkampfthema
- Die staatliche Rente bleibt berechenbar
- Video: Wie funktioniert die gesetzliche Rente?
Höhere Renten zum Juli 2014 sind sehr wahrscheinlich
Wenn Sie wissen möchten, ob die Rente im Jahr 2014 steigen wird, dann sollten Sie sich ein bisschen mit dem Berechnungsmodus und der Entscheidungsfindung der Rentenhöhe befassen. Aus Ihrer Renteninformation konnten und können Sie jederzeit die erworbenen Entgeltpunkte ersehen. Dabei entspricht die 12-monatige Einzahlung in Höhe des Durchschnittseinkommens des Jahres einem Entgeltpunkt.
Wer also beispielsweise 20 Prozent mehr verdient und einbezahlt, der bekommt dann pro Einzahlungsjahr 1,20 Entgeltpunkte. Für die Rentenauszahlung wird dann dieser abstrakte Entgeltpunkt mit einem Multiplikator vervielfacht. Für das laufende Jahr 2013 beträgt dieser Wert im Westen 28,14 Euro, in den fünf neuen Bundesländern 25,74 Euro. Im Jahr 2014 wird dann dieser Wert des Entgeltpunktes anhand verschiedener Kriterien festgelegt.
Der neue Wert des Entgeltpunktes ergibt sich aus einer Prognoserechnung
Die Neufestlegung des Wertes des Entgeltpunktes geschieht durch das Bundeskabinett, welches die neue Höhe auf der Grundlage der Vorjahreswerte, eines Korrekturwertes und natürlich auch der politischen Überzeugung festlegt. Wesentlicher Einflussfaktor sind hierbei die Einzahlungen des Vorjahres, die im Rahmen einer Prognoserechnung auf das Jahr 2014 umgerechnet werden.
Dann gibt es noch einen Korrekturfaktor (demographischer Faktor): Dieser wirkt sich senkend auf die Rentenerhöhung aus, wenn die allgemeine Lebenserwartung steigt. Zusätzlich berücksichtigt die Bundesregierung bei der Entscheidung, ob der Staatszuschuss für die Rentenversicherung erhöht werden soll oder nicht.
Wie auch in den Vorjahren lässt sich die Rentenerhöhung also zu einem Großteil durch die Steigerung der Löhne und Gehälter des Vorjahres (und damit auch den Rentenbeitragszahlungen) erklären.
Die politische Farbe der Bundesregierung ist nicht zu unterschätzen
Trotz dieser einigermaßen nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage für die Rente ist allerdings die politische Farbe der Regierung auch entscheidend. Da sich die für die Rentenauszahlung zur Verfügung bestehenden Beiträge aus den von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gezahlten Beiträgen zusammensetzen gibt es einen weiteren nicht zu unterschätzenden Einflussfaktor: Die Höhe des Rentenbeitragssatzes.
Rente als Wahlkampfthema
Möchte eine Bundesregierung die private Altersvorsorge fördern, so senkt sie einfach diesen Beitragssatz. Dies führt zu einer geringeren Rentensteigerung oder im extremeren Fall auch zu einer Null-Runde. Da diese Frage für die Rentnerinnen und Rentner sehr bedeutend ist, spielt sie auch im Wahlkampf eine Frage.
Mit der Frage der richtigen und gerechten Rente lassen sich gerade bei einem ansonsten sehr knappen Wahlergebnis Bundestagswahlen gewinnen oder verlieren. In der aktuellen Diskussion wird dies anhand der Frage deutlich, ob der Rentenbeitragssatz im nächsten Jahr auf 18,4 Prozent gesenkt werden soll. Oder ob die Kostenbelastung der Unternehmen zu hoch wird, wenn die Höhe des Rentenbeitragssatzes 20 Prozent übersteigt – wie es die Wirtschaftsverbände immer wieder kommunizieren.
Die staatliche Rente bleibt berechenbar
Obwohl die Entscheidungsfindung und Berechnung relativ kompliziert sind, sind sie sehr gut verständlich und planbar. Jeder „Einzahlungseuro“ wird erst in erworbene Entgeltpunkte umgerechnet und dann mit einem Multiplikator versehen.
Ganz unabhängig von der Berufsgruppe oder dem Ansehen der Person. Da zudem politisch ausgeschlossen wurde, dass der Wert eines Entgeltpunktes sinkt, kann es nicht zu einem Wertverlust der bisher erworbenen Rentenansprüche kommen. Damit unterscheidet sich die staatliche Rentenversicherung erheblich von den meisten Formen der privaten Geldanlage.
Video: Wie funktioniert die gesetzliche Rente?
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